Der Import von Lebensmitteln aus Drittländern ist nicht nur eine Frage von Zöllen und Etiketten. Sobald ein Produkt tierische Rohstoffe enthält — Fischöl, Fischkollagen, Gelatine, Krebstiere, Milch oder Fleisch — greift ein völlig anderes Rechtsregime. Ein Regime, das in der Praxis darüber entscheidet, ob die Ware überhaupt in die Union gelangt.
Zwei Produktkategorien — die entscheidende Unterscheidung
Das EU-Recht unterscheidet grundsätzlich zwei Gruppen:
Erzeugnisse tierischen Ursprungs (POAO) — Produkte, bei denen tierische Bestandteile einen wesentlichen Anteil ausmachen oder die als solche klassifiziert werden (z.B. Fischöle, Fischkollagen, Gelatine, Milcherzeugnisse).
Zusammengesetzte Erzeugnisse (Composite Products) — Produkte, die sowohl pflanzliche Bestandteile als auch verarbeitete Erzeugnisse tierischen Ursprungs enthalten. Klassisches Beispiel: ein Nahrungsergänzungsmittel in einer Gelatinekapsel mit Fischöl und Pflanzenextrakten.
Der Standardweg: Grenzkontrollstelle + CHED-P
Für Erzeugnisse tierischen Ursprungs und die meisten zusammengesetzten Erzeugnisse gilt das vollständige Verfahren:
- Die Ware muss aus einem für den Export in die EU zugelassenen Betrieb stammen (Liste wird von der Kommission veröffentlicht).
- Der Sendung muss eine amtliche Veterinärbescheinigung beiliegen, die von der zuständigen Behörde des Drittlandes ausgestellt wurde.
- Die Sendung muss im TRACES-System über ein CHED-P-Dokument (Common Health Entry Document – Products) angemeldet werden.
- Die Ware muss über eine benannte Grenzkontrollstelle (Border Control Post – BCP) in das EU-Gebiet eingeführt werden.
- An der BCP wird eine Dokumentenprüfung durchgeführt sowie bei Bedarf eine Nämlichkeits- und Warenuntersuchung.
Erst nach positivem Ergebnis darf die Ware zum freien Verkehr freigegeben oder — im Falle des Transits — unter Zollaufsicht weiterbefördert werden.
Der vereinfachte Weg — zusammengesetzte Erzeugnisse mit geringem Risiko
Gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2021/630 der Kommission (in der geänderten Fassung) können bestimmte zusammengesetzte Erzeugnisse von den BCP-Kontrollen befreit werden. Die Bedingungen sind streng:
- Das Produkt muss bei Raumtemperatur lagerfähig sein (shelf-stable)
- Es darf kein verarbeitetes Fleisch enthalten
- Der Anteil verarbeiteter tierischer Erzeugnisse muss ausreichend niedrig sein
- Das Produkt muss im Katalog der befreiten Kategorien aufgeführt sein
In diesem Fall genügt anstelle einer vollständigen amtlichen Bescheinigung und BCP-Kontrolle eine private Bescheinigung des Importeurs (Private Attestation). Kontrollen können später durchgeführt werden — am Bestimmungsort oder im Lager des Importeurs.
Transit durch das EU-Gebiet
Die Tatsache, dass Waren letztlich die Union verlassen sollen (z.B. in die Ukraine oder nach Belarus), befreit nicht von den Formalitäten beim Eintritt in das EU-Gebiet. Für den Transit von Erzeugnissen tierischen Ursprungs oder zusammengesetzten Erzeugnissen, die die Befreiungsbedingungen nicht erfüllen, gilt dieselbe Logik:
- Einführung über eine benannte BCP
- CHED-P-Meldung in TRACES
- Veterinärkontrollen
- Weitertransport in verplombten Fahrzeugen unter Zollaufsicht
- Ausgang aus der EU über einen benannten Punkt
Es gibt keine generelle Befreiung von CHED-P nur weil die Ware „durchfährt". Ausnahmen existieren, sind aber eng gefasst und hängen von der konkreten Produktzusammensetzung ab.
Was das in der Praxis bedeutet
Für Importeure und Distributoren gibt es drei zentrale Erkenntnisse:
- Die Zusammensetzung bestimmt den Weg. Selbst eine kleine Änderung des Anteils einer tierischen Zutat kann ein Produkt von einer Kategorie in eine andere verschieben.
- Der Betrieb muss zugelassen sein. Fehlt der Herstellerbetrieb auf der EU-Zulassungsliste, ist ein legaler Import unmöglich — unabhängig von der Produktqualität.
- Transit ist nicht „einfacher". In vielen Fällen sind die Formalitäten beim Transit nahezu identisch mit denen beim Import in den EU-Markt.
Zusammenfassung
Import und Transit von Lebensmitteln tierischen Ursprungs aus Drittländern ist ein Bereich, in dem Zusammensetzungsdetails und Dokumentation unmittelbare Auswirkungen auf die physische Warenbewegung haben. Der Standardweg (BCP + CHED-P) ist die Regel. Der vereinfachte Mechanismus der Private Attestation existiert, gilt aber nur für eine enge Gruppe zusammengesetzter Erzeugnisse, die spezifische Bedingungen erfüllen.
Der erste Schritt bei jedem Portfolio mit tierischen Bestandteilen sollte die präzise Feststellung sein, welchen Weg ein bestimmtes Produkt nehmen muss — bevor man Logistik und Liefertermine plant.
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Häufig gestellte Fragen
Befreit der Transit durch die EU von Grenzkontrollen?
Nein. Der Eintritt in das EU-Gebiet — auch im Transit — erfordert die Passage über eine benannte BCP, eine CHED-P-Meldung in TRACES und Veterinärkontrollen. Der Weitertransport erfolgt unter Zollaufsicht.
Was ist der Unterschied zwischen POAO und einem zusammengesetzten Erzeugnis?
POAO ist ein Produkt mit überwiegend tierischen Bestandteilen (Fischöl, Kollagen, Gelatine). Ein zusammengesetztes Erzeugnis enthält sowohl pflanzliche als auch verarbeitete tierische Bestandteile — z.B. ein Supplement in einer Gelatinekapsel mit Fischöl.
Wann kann ein zusammengesetztes Erzeugnis die volle BCP-Kontrolle vermeiden?
Wenn es bei Raumtemperatur lagerfähig ist, kein verarbeitetes Fleisch enthält, einen niedrigen Anteil tierischer Bestandteile hat und in den befreiten Kategorien der VO 2021/630 aufgeführt ist. Dann genügt eine Private Attestation des Importeurs.
Haftungsausschluss: Dieses Material dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Der regulatorische Status und die Verwaltungspraxis können sich ändern.