Tomasz Krawczyk – Experte für EU-Lebensmittelrecht.
Über 15 Jahre Erfahrung im europäischen und polnischen Lebensmittelrecht.

Ich bin spezialisiert auf das Lebensmittelrecht der Europäischen Union und Polens: Nahrungsergänzungsmittel, nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (VO 1924/2006), neuartige Lebensmittel (VO 2015/2283) und Lebensmittelkennzeichnung (VO 1169/2011). Ich berate Lebensmittelunternehmer in der gesamten EU bei regulatorischen Fragen, Compliance-Audits und Behördenvertretung.

Ich berate Hersteller, Importeure und Vertreiber von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln. Meine Leistungen umfassen Etiketten- und Werbeprüfungen, regulatorische Beratung, Vertretung in Verfahren vor polnischen Behörden (GIS/Sanepid) sowie Unterstützung bei Notifizierungen und Novel-Food-Verfahren.

Technologie unterstützt meine Arbeit – ich biete kostenlose KI-Tools zur Überprüfung gesundheitsbezogener Angaben an, doch die rechtliche Strategie, Auslegung und fachliche Verantwortung verbleiben stets beim Experten.

Möchten Sie die regulatorische Konformität Ihres Produkts überprüfen lassen?

Leistungen und Expertise

Überblick über die lebensmittelrechtliche Praxis von Tomasz Krawczyk – EU- und polnisches Nahrungsergänzungsmittelrecht, gesundheitsbezogene Angaben, neuartige Lebensmittel und Kennzeichnungs-Compliance.

  • Lebensmittelrechtsexperte mit über 15 Jahren Erfahrung (EU und Polen)
  • Regulatorische Beratung: Nahrungsergänzungsmittel, Health Claims, Novel Food, Kennzeichnung
  • Eigenes KI-Tool (C.L.A.I.M.S.) – kostenlose Überprüfung gesundheitsbezogener Angaben anhand der SANCO- und VO-432/2012-Datenbanken
  • Vertretung in Verfahren vor polnischen Lebensmittelsicherheitsbehörden (GIS/Sanepid)
  • Etiketten- und Werbe-Compliance-Audits gemäß Verordnung 1924/2006
  • Sitz in Warschau – Beratung für Mandanten in ganz Polen, Deutschland, Österreich, der Schweiz und der EU

Experte

Tomasz Krawczyk – EU-Lebensmittelrecht Berater

Jurist mit über 15 Jahren Erfahrung im EU- und polnischen Lebensmittelrecht. Spezialisiert auf Nahrungsergänzungsmittelrecht, nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben, neuartige Lebensmittel, Lebensmittelkennzeichnung und Lebensmittelwerbung. Zusammenarbeit mit Herstellern, Importeuren und Vertreibern auf dem polnischen und europäischen Markt.

Beruflicher Werdegang

  • Nutropharma Sp. z o.o. – regulatorische Zusammenarbeit (Nahrungsergänzungsmittel, Health Claims, Novel Food)
  • Garuda Polska – Leitung Regulatory Affairs & F&E (Lebensmittelrecht)
  • Solgar Polska – Leitung Regulatory Affairs & F&E (Lebensmittelrecht, Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln)
  • Olimp Labs – regulatorische Zusammenarbeit (Nahrungsergänzungsmittel, Health Claims, Novel Food)
  • Akuna – regulatorische Zusammenarbeit (Nahrungsergänzungsmittel, Health Claims, Novel Food)
  • Polnisches Außenministerium – Verfahren vor dem EuGH und dem EFTA-Gerichtshof
  • LL.M. EU-Recht – University of Leicester

Spezialisierungen

  • EU- und polnisches Lebensmittelrecht
  • Nahrungsergänzungsmittel – regulatorische Beratung und Notifizierungen
  • Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (VO 1924/2006, VO 432/2012)
  • Neuartige Lebensmittel (VO 2015/2283)
  • Lebensmittelkennzeichnung (VO 1169/2011)
  • Werbung für Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittel
  • Verwaltungsverfahren vor GIS / Sanepid
  • Kosmetikrecht
  • LegalTech und KI im Lebensmittelrecht

Kontakt

E-Mail: [email protected]
Büro: ul. Floriańska 6, 03-707 Warschau, Polen
LinkedIn: linkedin.com/in/tomasz-krawczyk-23059a245

Methodik

Umfang, Methodik und Rechtsrahmen

Informationen zum territorialen und sachlichen Anwendungsbereich der auf supplemental.pl dargestellten Rechtsberatung, zu den verwendeten Rechtsquellen und zum Stand der letzten Aktualisierung.

  • Rechtsstand: July 2026
  • Räumlicher Geltungsbereich: Polen, Deutschland, Österreich, Schweiz und die Europäische Union
  • Sachgebiete: Lebensmittelrecht, Nahrungsergänzungsmittel, nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben, neuartige Lebensmittel, Lebensmittelkennzeichnung, Lebensmittelwerbung
  • Rechtsquellen: EUR-Lex, polnisches Gesetzblatt, Rechtsprechung des EuGH und des polnischen Obersten Verwaltungsgerichts (NSA), EFSA-Register, SANCO/11074/2013-Datenbanken
  • Aktualisierungen: Die Inhalte werden regelmäßig überprüft und aktualisiert
  • Haftungsausschluss: Die bereitgestellten Materialien dienen ausschließlich der Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Jeder Einzelfall erfordert eine individuelle Analyse.

⚡ KI-Tools

C.L.A.I.M.S.

Kostenloses KI-Tool zur Identifikation gesundheitsbezogener Angaben, die in der Europäischen Union zulässig sind. Durchsucht die botanische Datenbank SANCO/11074/2013 (2.078 ausstehende Angaben) und das EU-Register – VO 432/2012 (240 zugelassene Angaben – Vitamine, Mineralstoffe, Ballaststoffe, Fettsäuren u. a.). Klassifiziert das regulatorische Risiko und filtert nach Dosierung.

Kurzfassung: C.L.A.I.M.S. ist ein kostenloses KI-Tool, das 2.078 botanische Angaben (SANCO/11074/2013) und 240 zugelassene Angaben (VO 432/2012) durchsucht. Es klassifiziert das regulatorische Risiko von Produkten in der EU.

🔍 Suche

Pflanze + Dosis (z. B. „Brennnessel 500 mg", „Knoblauchextrakt 4:1 100 mg"). Unterstützt deutsche, polnische, englische und lateinische Bezeichnungen.

🎯 A/B/C-Klassifikation

A = vollständig EFSA-konform. B = Grenzbereich (Dosierungsbedingungen). C = keine Daten in der Datenbank.

⚠️ Arzneimittel-Flagging

Erkennt Angaben, die arzneimittelähnliche Eigenschaften suggerieren – Risiko der Umklassifizierung als Arzneimittel.

📤 Export

PDF (für regulatorische Berichte) oder TXT (zur Weiterverarbeitung). Ein-Klick-Kopie.

C.L.A.I.M.S. starten →

Öffnet in einem neuen Fenster. Kostenloser Zugang, keine Registrierung erforderlich.

⚡ KI-Tools

NutriMetr

Kostenloses KI-Tool zur umfassenden Analyse von Nährwerten und Nährwerttabellen bei Nahrungsergänzungsmitteln und Lebensmitteln. Überprüft die Konformität der Nährwertdeklaration mit der Verordnung 1169/2011, den Leitlinien der Europäischen Kommission zu analytischen Toleranzen, Rundungsregeln, Einheiten und %NRV-Berechnungen (Nährstoffbezugswerte).

Kurzfassung: NutriMetr ist ein kostenloses KI-Tool zur Analyse und Überprüfung von Nährwerttabellen. Es prüft Nährwerte anhand der Anforderungen der VO 1169/2011, berechnet analytische Toleranzen gemäß EK-Leitlinien und validiert Rundung, Einheiten sowie %NRV auf Etiketten.

📊 Nährwerttabellen-Analyse

Umfassende Überprüfung der Nährwerte auf Konformität mit VO 1169/2011 – Energie, Fette, Kohlenhydrate, Eiweiß, Salz, Vitamine und Mineralstoffe.

🧮 Analytische Toleranzen

Berechnung der zulässigen Abweichungen zwischen deklarierten Werten und Laborergebnissen gemäß dem Leitfaden der Europäischen Kommission.

🔢 Rundung & Einheiten

Validierung der Rundungsregeln gemäß Anhang XV der VO 1169/2011. Überprüfung der korrekten Einheiten (g, mg, µg, kJ, kcal).

📐 %NRV-Berechnung

Überprüfung der Nährstoffbezugswert-Prozentsätze für Vitamine und Mineralstoffe gemäß Anhang XIII der VO 1169/2011.

NutriMetr starten →

Öffnet in einem neuen Fenster. Kostenloser Zugang, keine Registrierung erforderlich.

⚡ KI-Tools

LL LEM

LL LEM (Large Language Legal Expert Model) – ein KI-Chatbot, spezialisiert auf EU-Lebensmittelrecht, Nahrungsergänzungsmittel, gesundheitsbezogene Angaben und Lebensmittelkennzeichnung. Rund um die Uhr verfügbar, direkt auf dieser Seite, auf Deutsch und ohne Registrierung. Basiert auf Claude AI (Anthropic) mit einer dedizierten Wissensbasis zu EU-Verordnungen und polnischem Lebensmittelrecht.

LL LEM (Large Language Legal Expert Model) ist auf Deutsch direkt auf dieser Seite verfügbar. Klicken Sie auf das Chat-Symbol unten rechts, um ein Gespräch über EU-Lebensmittelrecht, Nahrungsergänzungsmittel, Health Claims, Novel Food und Kennzeichnung zu beginnen.

🕐 24/7 Verfügbarkeit

Beantwortet lebensmittelrechtliche Fragen rund um die Uhr. Erhalten Sie sofort erste Antworten, ohne auf einen Beratungstermin warten zu müssen.

📚 Wissensbasis

Trainiert auf EU-Verordnungen (VO 1924/2006, 1169/2011, 2015/2283, 432/2012 u. a.), polnischem Lebensmittelrecht und EFSA/EK-Leitlinien.

🌐 Verfügbar auf Deutsch

LL LEM ist auf dieser Seite auf Deutsch verfügbar. Klicken Sie auf das Chat-Symbol unten rechts, um eine Konversation zu starten.

🆓 Kostenloser Zugang

Vollkommen kostenlos, ohne Registrierung, ohne Fragenlimit. Sofortige Antworten zu Lebensmittelrecht und Nahrungsergänzungsmitteln.

Lösungen

Wie kann ich helfen?

Jeder Fall ist anders – hier sind die häufigsten Situationen, in denen ich Lebensmittelunternehmer in der gesamten EU unterstütze.

Markteinführung eines Nahrungsergänzungsmittels in der EU?

Etikettenprüfung, Notifizierungsunterstützung und Health-Claims-Strategie – alles aus einer Hand.

Kontrolle durch polnische Behörden (GIS/Sanepid)?

Vertretung, Widersprüche und Verteidigungsstrategie. Erfahrung mit der polnischen Lebensmittelaufsicht.

Neue gesundheitsbezogene Angabe auf der Verpackung?

Überprüfung in der C.L.A.I.M.S.-Datenbank + rechtliches Gutachten mit A/B/C-Risikoklassifizierung.

Export von Nahrungsergänzungsmitteln nach Polen oder in die EU?

Analyse der nationalen Anforderungen, Etikettenanpassung, Notifizierungen in PL/DE/AT/FR/IT.

Marketingkampagne für ein Lebensmittelprodukt?

Compliance-Prüfung gemäß VO 1924/2006 und Verbraucherschutzrecht.

Neuartige Lebensmittel – neue Zutat?

Statusbewertung, Zulassungsverfahren, Vorbereitung des EFSA-Dossiers.

Zusammenarbeit

Kostenlose Erstberatung

Schildern Sie Ihren Fall – ich antworte innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung und konkreten nächsten Schritten. Unverbindlich.

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⚖️ FAQ

EU-Lebensmittelrecht – Häufig gestellte Fragen

Zentrale Fragen und Antworten zum EU-Lebensmittelrecht für internationale Lebensmittelunternehmer. Erstellt von Tomasz Krawczyk auf Grundlage aktueller EU-Verordnungen und praktischer Erfahrung in der Beratung von Unternehmen, die auf dem polnischen und europäischen Markt tätig sind.

Was sind gesundheitsbezogene Angaben gemäß Verordnung 1924/2006?
Gesundheitsbezogene Angaben (Health Claims) sind freiwillige Aussagen auf Etiketten, in der Werbung oder bei der Präsentation, die einen Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel (oder einem seiner Bestandteile) und der Gesundheit herstellen. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 dürfen nur zugelassene und im EU-Register aufgeführte Angaben verwendet werden.

Das Zulassungsverfahren erfordert eine wissenschaftliche Begründung, die von der EFSA bewertet wird. Derzeit enthält das EU-Register (VO 432/2012) rund 240 zugelassene gesundheitsbezogene Angaben für Vitamine, Mineralstoffe und andere Substanzen. Zusätzlich verbleiben etwa 2.078 botanische Angaben auf der „On-Hold"-Liste SANCO/11074/2013. Lebensmittelunternehmer müssen den genauen Wortlaut des Registers verwenden und die spezifischen Verwendungsbedingungen (Mindestdosen, Zielgruppen) einhalten.

Wie notifiziere ich ein Nahrungsergänzungsmittel in Polen?
Nahrungsergänzungsmittel müssen vor dem Inverkehrbringen auf dem polnischen Markt beim Hauptsanitätsinspektor (GIS) angemeldet werden. Die Notifizierung erfolgt elektronisch über das GIS-Online-System und muss das Produktetikett, die Zutatenliste mit Mengenangaben sowie die polnischsprachige Kennzeichnung umfassen.

Das Verfahren ist im polnischen Gesetz über Lebensmittelsicherheit und Ernährung (Art. 29) geregelt. Der GIS prüft die Anmeldung und kann Einwände erheben, wenn das Produkt nicht konforme Inhaltsstoffe enthält, unzulässige gesundheitsbezogene Angaben macht oder Sicherheitsbedenken aufwirft. Die Notifizierung stellt keine „Genehmigung" dar – es handelt sich um eine Informationspflicht. Produkte aus anderen EU-Mitgliedstaaten profitieren vom Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, müssen aber dennoch notifiziert werden. Die Bearbeitungszeit variiert, beträgt aber in der Regel mehrere Wochen.

Was sind neuartige Lebensmittel gemäß Verordnung 2015/2283?
Neuartige Lebensmittel (Novel Food) sind Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 in der EU nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 benötigen neuartige Lebensmittel eine Zulassung der Europäischen Kommission (auf Basis einer EFSA-Sicherheitsbewertung), bevor sie auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden dürfen.

Der von der Europäischen Kommission geführte Novel-Food-Katalog gibt Hinweise darauf, welche Zutaten als neuartig gelten. Häufige Beispiele sind CBD-Extrakte, bestimmte exotische Pflanzenextrakte und neuartige Lebensmittelherstellungsverfahren. Das Zulassungsverfahren umfasst die Einreichung eines Sicherheitsdossiers bei der EFSA, die eine Risikobewertung durchführt. Der Prozess dauert in der Regel 12–18 Monate. Nicht zugelassene neuartige Lebensmittel dürfen in der EU nicht vermarktet werden.

Muss ich Etiketten für den polnischen Markt übersetzen lassen?
Ja. Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Art. 15) und dem polnischen nationalen Recht müssen alle verpflichtenden Lebensmittelinformationen in polnischer Sprache bereitgestellt werden, wenn ein Produkt in Polen vermarktet wird. Dies umfasst die Produktbezeichnung, die Zutatenliste, Allergeninformationen, die Nettofüllmenge, das Mindesthaltbarkeitsdatum, Lagerhinweise, die Nährwertdeklaration sowie etwaige gesundheits- oder nährwertbezogene Angaben.

Diese Anforderung gilt für alle Lebensmittel einschließlich Nahrungsergänzungsmittel, unabhängig vom Herkunftsland. Mehrsprachige Etiketten sind zulässig, sofern Polnisch enthalten ist. Darüber hinaus muss das Etikett bei Nahrungsergänzungsmitteln die spezifischen Anforderungen der Richtlinie 2002/46/EG (in polnisches Recht umgesetzt) erfüllen, einschließlich vorgeschriebener Warnhinweise und der Bezeichnung „suplement diety" (Nahrungsergänzungsmittel) in polnischer Sprache.

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen das EU-Lebensmittelrecht in Polen?
Polnische Behörden (GIS, Sanepid, IJHARS) können Verwaltungsstrafen verhängen, die Rücknahme von Produkten vom Markt anordnen, Etikettenberichtigungen verlangen und in schweren Fällen Strafverfahren einleiten. Bußgelder für Verstöße gegen das Lebensmittelrecht können bei Kennzeichnungsverstößen das 30-Fache des monatlichen Mindestlohns erreichen – bei sicherheitsrelevanten Verstößen auch darüber hinaus.

Häufige Vollzugsmaßnahmen umfassen Anordnungen zur Etikettenberichtigung (insbesondere bei nicht zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben), Produktrückrufe bei Sicherheitsbedenken und Geldstrafen. Bei nicht zugelassenen Health Claims ordnen die Behörden in der Regel die sofortige Einstellung an und können Bußgelder verhängen. Zusätzlich können Wettbewerber Beschwerden einreichen und Verbraucherorganisationen auf Grundlage des Gesetzes über unlautere Geschäftspraktiken vorgehen. Frühzeitige rechtliche Unterstützung reduziert das Eskalationsrisiko erheblich.

Warum Supple Mental für die EU-Lebensmittelrechtsberatung wählen?
Wir verbinden tiefgreifende regulatorische Expertise (15+ Jahre im EU-Lebensmittelrecht) mit KI-gestützten Effizienz-Tools und liefern schnelle, gründliche und wettbewerbsfähig kalkulierte Dienstleistungen. Wir betreuen Mandanten EU-weit auf Deutsch, Englisch und Polnisch – mit direkter Erfahrung im polnischen Regulierungsumfeld, einem der aktivsten Vollzugsmärkte für Nahrungsergänzungsmittel in der EU.

Unsere eigenen Tools (C.L.A.I.M.S. für Health Claims, NutriMetr für Nährwerttabellen) beschleunigen Compliance-Arbeiten, die traditionell Tage dauern, auf wenige Stunden. Wir bieten die Perspektive eines Praktikers – sowohl aus der Unternehmenspraxis (Regulatory Affairs) als auch aus der externen Beratung –, was zu praxisnahen, geschäftsorientierten und sofort umsetzbaren Empfehlungen führt. Kostenlose Erstberatung ohne Verpflichtung.